Corona Regelungen für Hotels

Corona Regelungen für Hotels und Beherbungsbetriebe

Liebe Gäste, aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie sind touristische Übernachtungen in Berlin verboten.

Davon ausgenommen sind Dienst-, Arbeits- und Geschäftsreisen. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit reisen muss, darf auch weiterhin in Hotels übernachten.

Ebenso gelten Ausnahmen für „notwendige“ private Reisen. 

Laut SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats können dies folgende Ausnahmen sein:

  • Geburt
  • Eheschließung
  • Tod verwandter Personen
  • Reisen anlässlich hoher weltlicher oder religöser Feiertage

Die bestehende Verordnung gibt uns vor, den Zweck der Vermietung oder Beherbung unserer Gäste zu erfragen und zu dokumentieren. Wir bitten daher um Ihr Verständniss.

Um Ihnen einen sicheren Aufenthalt in unserem Hotel zu ermöglichen, halten wir uns an die vorgegebenen Schutz- und Hygienekonzepte. Dies haben wir uns in Form des Clean & Safe Inspektionslabel von HRS, in Zusammenarbeit mit SGS zertifizieren lassen. 

Die Verordnungen gelten aktuell bis zum 14.02.2021.

TRIO Apartment Hotel Berlin

Zur Alten Börse 57, 12681 Berlin

Tel: +49 (0) 30 555 98 98 7

Mail: info@trio-hotel.de

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